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Strafrecht

"Hängen bleibt immer etwas", ein allseits bekanntes Sprichwort. Oder anders : Strafverfahren können Existenzen zerstören, sie können Familien vernichten und nicht zuletzt Sie ins Gefängnis bringen. Kurz: ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Sind Sie erst einmal in ein Strafverfahren verwickelt, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Denn Strafverteidigung lässt für Selbstversuche in Form der Eigenverteidigung und für blindes Vertrauen auf Gerechtigkeit getreu dem Motto, das wird sich schon alles aufklären, keinen Raum. Für Ihr Recht muß schon jemand arbeiten, der sich mit der Sache auskennt, nämlich Ihr Rechtsanwalt. Und den sollten Sie so früh wie möglich hinzuziehen. Wir verteidigen Sie daher nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bereits im Ermittlungsverfahren, egal ob schuldig oder unschuldig. Es braucht Ihnen also uns gegenüber nicht unangenehm sein, wenn an den gegen Sie erhobenen Vorwürfen ein "klein wenig", "etwas" oder auch "etwas mehr dran sein" sollte.

Leistungen

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen:

die Korrespondenz mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft,
die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte,
die Bewertung der Beweissituation,
die Abgabe von Stellungnahme und sonstigen Erklärungen im Ermittlungsverfahren,
die Führung von Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden im Hinblick auf eine eventuelle Einstellung
die Begleitung und Vertgretung in Haftprüfungsverfahren
die Prüfung eines Strafbefehls und gegebenenfalls die Einlegung eines Einspruchs,
die Verteidigung in der Hauptverhandlung,
die Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln in Form der Berufung oder Revision.

Rechtsanwalt Peter Salewsky ist Mitglied in der Strafverteidigervereinigung im Deutschen Anwaltverein.