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Autohaus / Werkstatt
Produkthaftung
Allgemein:
Wir vertreten Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Zum Beispiel nach Verkehrsunfällen gegen Unfallgegner bzw. deren Haftpflichtversicherung, aus unerlaubten Handlungen (beispielsweise Körperverletzungen) oder bei Ersatzansprüchen aus der Verletzung von Verträgen. Ferner bei Ansprüchen im Rahmen der Arzneimittelhaftung, die durch die Reform des Schadensrechts nicht unerhebliche Änderungen erfahren hat, sowie im Rahmen der Produkthaftung.
Ergänzende Informationen zu obigen Punkten finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.
Wir sind seit Jahren unter anderem spezialisiert auf das Gebiet des Schadensersatzrechts. In den wichtigsten nicht nur europäischen Ländern haben wir daher Kooperationspartner. Z.B. in
England
Irrland
Dänemark
Schweden
Türkei
Österreich
Schweiz
Niederlande
Griechenland
Frankreich
USA
und andere Länder mehr.