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Familienrecht

Wir vertreten Sie in Scheidungsverfahren sowie allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Dabei begleiten wir Sie juristisch in allen wichtigen Fragen, die sich unmittelbar vor und nach einer Trennung stellen. Hierzu gehört z.B., dass wir die Höhe und die Berechtigung von Unterhaltsansprüchen - Ehegatten- und Kindesunterhalt - prüfen bzw. berechnen. Ebenso die Prüfung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die gerade für Selbstständige und leitende Mitarbeiter manchmal existenzielle Dimensionen annehmen können.

Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich! Die Scheidung und alle damit zusammenhängenden Probleme wie insbesondere Zugewinnausgleich und Unterhalt hat wesentlichen Einfluss auf Ihre persönliche Lebens- und
Vermögenslage. Deshalb gilt: Der frühe Kontakt zu Ihrem Anwalt spart Geld, Zeit und Ärger!

Bei allem können Sie selbst entscheiden, ob unsere Tätigkeit nach außen überhaupt bekannt werden soll oder nicht.

Rechtsanwalt Peter Salewsky ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins .