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Im Grundsatz gilt, dass derjenige, der einen Anwalt beauftragt, einen Vertrag mit diesem schließt und daher natürlich auch die anfallenden Gebühren tragen muss. Hiervon gibt es Ausnahmen, z.B. der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung, den Staat (Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung) oder einen Prozessfinanzierer.
Die Höhe der Kosten für Ihre rechtliche Vertretung richtet sich sich nach der mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung - üblich sind Vereinbarungen, die eine Vergütung des Zeitaufwands des Anwalts vorsehen - und im übrigen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Vergütungsverzeichnis (VV-RVG). Eine Unterschreitung dieser Gebühren in gerichtlichen Verfahren ist gesetzlich dem Anwalt verboten.
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