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Erstberatung

Seit einigen Jahren sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Für sogenannte Erstberatungen, wenn also keine weiteren Tätigkeiten beauftragt sind, hat sich ein Pauschalhonorar bewährt, welches die besondere Situation der Erstberatung - erste grobe rechtliche Einschätzung - berücksichtigt. Für solche Erstberatungen wird ein Honorar von Euro 30,00 je angefangene 15 Minuten (einschließlich gesetzliche Mehrwertsteuer) vereinbart. Hinzu kommt unter Umständen noch eine Kostenpauschale von 20,00 EUR, sofern die Erstberatung telefonisch oder schriftlich erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass eine Erstberatung nur dann efetkiv sein kann, wenn der beratende Rechtsanwalt vollständig über den Sachverhalt informiert wird. Auch bei einer Erstberatung sollten daher alle den Fall betreffenden Unterlagen mitgebracht werden.