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Wir vertreten Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Zum Beispiel nach Verkehrsunfällen gegen Unfallgegner bzw. deren Haftpflichtversicherung, aus unerlaubten Handlungen (beispielsweise Körperverletzungen) oder bei Ersatzansprüchen aus der Verletzung von Verträgen. Ferner bei Ansprüchen im Rahmen der Arzneimittelhaftung, die durch die Reform des Schadensrechts nicht unerhebliche Änderungen erfahren hat, sowie im Rahmen der Produkthaftung.
Ergänzende Informationen zu obigen Punkten finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.
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