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Autohaus / Werkstatt

Sie sind Autohaus oder Kfz-Werkstatt ?

Die Unfallschaden-Regulierung durch einen Rechtsanwalt führt auch für Sie zu einer Entlastung und Kosteneinsparung.

- kein Risiko im Hinblick auf das noch geltende Rechtsberatungsgesetz

- die schnelle Schadenaufnahme und Schadenschilderung durch den Rechtsanwalt führt zu einer deutlichen Entlastung im Autohaus/Werkstatt und damit zu einer Kosteneinsparung.

- keine Korrespondenz mit Dritten, keine Rückfragen nach dem Regulierungsstand, dadurch weitere Entlastung und Kosteneinsparung für Sie

- alle Schäden des Kunden werden geltend gemacht - uch das Sachverständigenhonorar und im Falle der Reparaturdurchführung bis hin zu den vollständigen Reparaturkosten unter Berücksichtigung der 130%-Rechtsprechung und des sogenannten Prognoserisikos.

- Jeglicher Rechtfertigungszwang für Sie entfällt wegen der Nichtgeltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden oder weiteren Schadenpositionen.

- sachgerechte und sichere Auswertung der Schaden-Gutachten des Werkstattkunden nach der Rechtsprechung.

- sichere Entscheidung des geschädigten Werkstattkunden hinsichtlich der Anmietung von Mietwagen und Durchsetzung der Mietwagenkosten ohne Risiko für die Werkstatt.

- deutliche Reduzierug Ihres Haftungsrisikos für eventuelle Fehler bei der Unfallregulierung auch nach dem geplanten, kommenden Rechtsdienstleistungsgesetz.

- unverändert schnelle Weiterleitung aller Abretungsvereinbarungen und
Zahlungen
der Gegenseite direkt an die Werkstatt / das Autohaus und an den Sachverständigen. Denn die direkte Zahlung liegt in der Regel im Interesse des Mandanten, da die etwaige Weiterleitung von Zahlungen für den Mandanten nur einen vermeidbaren zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet. Nichts anderes gilt für eine Anwaltskanzlei - die Bearbeitung und Verbuchung solcher Zahlungen in der und durch die Anwaltskanzlei würden lediglich vermeidbare Kosten und zeitlichen Aufwand bedeuten.

Nach dem bisher gültigen Rechtsberatungsgesetz war eine Rechtsberatung durch Autohäuser/Werkstätten und Kfz-Sachverständige nicht zulässig. Neben der Geltendmachung der Reparatur- u. Mietwagenkosten im Rahmen der Sicherungsabtretung wurden oftmals weitere Ansprüche des Geschädigten nicht oder nicht in voller Höhe reguliert. Dies führte dann oftmals zu erheblichen Unstimmigkeiten, wenn der Geschädigte im Nachhinein feststellen musste, dass ihm mehr zugestanden hätte. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist in bestimmten Fällen eine Rechtsberatung durch Nichtanwälte als Nebenleistung zulässig. Dies hat dann aber auch zur Folge, dass Nichtanwälte für eine eventuell falsche oder unvollständige Beratung haften müssen. Diese Zusatzdienstleistung erfordert daher, dass Ihr Kunde enstprechend ausführlich und vollständig beraten wird, was erhebliche Arbeitszeit bindet. Weitere nicht unerhebliche Arbeitszeit müssen Sie dann für die Korrespondenz mit der Versicherung aufwenden, die Ihnen für das Tagesgeschäft dann nicht nur ncht zur Verfügung steht, sondern obendrein auch nicht vergütet wird. Insofern bietet sich erst recht die Unfallschadenregulierung durch einen auf Schadensersatz spezialisierten Rechtsanwalt an.