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Sorgerecht

Sorgerecht unverherheirateter Väter gestärkt

Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht unverheirateter Väter.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2010 die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, das verstößt aber gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht. Mütter ohne Trauschein können nunmehr das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern!

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Ergänzung vom 8.8.2011:
Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern noch nicht abgeschlossen

Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist noch immer nicht abgeschlossen.
Dies teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit. In der Antwort heißt es wörtlich: "Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung."

Die Meinungsbildung scheint schwieirg, denn es geht darum die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Nach der Antwort der Koalition wird bei einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Ferner werde bei einer gemeinsamen Sorge die Kooperationsbereitschaft der Eltern "in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung" eine wichtige Rolle spielen.