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Wir vertreten Sie in Scheidungsverfahren sowie allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Dabei begleiten wir Sie juristisch in allen wichtigen Fragen, die sich unmittelbar vor und nach einer Trennung stellen. Hierzu gehört z.B., dass wir die Höhe und die Berechtigung von Unterhaltsansprüchen - Ehegatten- und Kindesunterhalt - prüfen bzw. berechnen. Ebenso die Prüfung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die gerade für Selbstständige und leitende Mitarbeiter manchmal existenzielle Dimensionen annehmen können.
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